Die Aufnahme zum berufsbegleitenden Studium „Berufliche Bildung Pflege“ ist in der Studienordnung ausgewiesen und erfolgt nach den Kriterien des Vollzeitstudiums „Berufliche Bildung Pflege“.
Voraussetzungen sind
- eine dreijährige Ausbildung in einem Pflegeberuf
- eine Hochschulzugangsberechtigung.
Die Hochschulzugangsberechtigung ist auch erfüllt durch
- die dreijährige Ausbildung in einem Pflegeberuf und
- eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf (Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte in NRW vom 8. März 2010).
Bei entsprechender Vorbildung ist es möglich, über den so genannten Meisterparagraphen die Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten (z.B. über eine bestandene Fachweiterbildung).
Die von Ihnen bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbenen Qualifikationen können unter bestimmten Bedingungen als Vorleistungen anerkannt werden - sie können damit einzelne Module 'aussetzen'.