Bildung Beratung Bethel
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Digitale Bildung?!


Im Bereich Digitale Lernwelten finden Sie unsere Angebote rund um klassische EDV-Anwendungen, Einführungen in KI-Systeme sowie verschiedene Selbstlernangebote.
 

Zur Digitalen Lernwelt

Unsere digitalen Formate im Überblick

Das Seminar findet vollständig online statt. Das bedeutet, Dozierende und Teilnehmende sind zeitgleich in einem digitalen Meetingraum miteinander verbunden.

Für die Durchführung nutzen wir bei Bildung & Beratung Bethel die Software Webex Meetings.

Blended Learning bezeichnet Lernangebote, die Präsenz- und Online-Phasen miteinander kombinieren. Die Anteile können je nach Konzept unterschiedlich gewichtet sein.

So kann eine Weiterbildung beispielsweise aus abwechselnden Online- und Präsenzseminaren bestehen. Ergänzend dazu sind Selbstlernphasen möglich, die von uns digital begleitet werden.

Für die Online-Begleitung nutzen wir die Lernplattform Moodle Workplace.

Diese Formate bestehen aus vollständigen digitalen Lernpaketen, die von den Teilnehmenden eigenständig bearbeitet werden – am Laptop, Tablet oder Smartphone.

Sie entscheiden selbst, wann, wo und in welchem Tempo sie lernen. Eine zeitgleiche Teilnahme mit anderen ist nicht erforderlich.

Unsere Lernplattform Moodle Workplace unterstützt viele unserer digitalen Angebote. Für jede Veranstaltung wird ein eigener Kursraum eingerichtet, in dem alle Inhalte zentral zur Verfügung stehen.

Dort finden Teilnehmende:

• alle wichtigen Informationen zur Weiterbildung

• Materialien und Aufgaben

• interaktive Inhalte, z. B. Lernspiele

• Möglichkeiten zum Austausch

Die Teilnehmenden erhalten einen persönlichen Zugang, der ausschließlich von ihnen genutzt werden kann.

Zur Lernplattform Moodle Workplace

Für unsere Studiengänge wird eine separate Lernplattform verwendet.

Formate

Links zu den Lernplattformen

Moodle Workplace           Moodle Lernplattform Logo

Bethel

Stiftung Nazareth
Bildung & Beratung Bethel


Nazarethweg 7
33617 Bielefeld
Telefon 0521/144-5770

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, St. Nr. 349/5995/0015, vom 14.03.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke verwendet wird.
 
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